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EINE ERSTKLASSIGE BEHANDLUNG MUSS SICH HEUTE NIEMAND MEHR VOM MUND ABSPAREN …

Unser Partner, die Dentagen Genossenschaft bietet Ihnen die Möglichkeit alle anfallenden Zusatzkosten für Ihre zahnärztliche Behandlung in bequemen monatlichen Raten zu begleichen. Sie selbst bestimmen nicht nur die Höhe der Raten sondern auch die Dauer der Laufzeit. Sofern Sie Ihre Rechnung in maximal 6 Monatsraten bezahlen, entstehen Ihnen aus der Teilzahlung keine zusätzlichen Kosten. Längere Laufzeiten sind gegen Gebühr ebenfalls möglich. Antragsformulare sind in der Zahnarztpraxis erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen nur bei entsprechender Bonität in Anspruch genommen werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz in einfacher Ausführung einen Festbetrag, genannt befundorientierter Festzuschuss. Nach Angaben der Kassen entspricht dieser Zuschuss ungefähr 50% der anfallenden Kosten. Das stimmt leider nicht, in den meisten Fällen ist der Zuschuss niedriger als die besagten 50% und das bei einer sog. Regelleistung (einfache Ausführung).

Wählen Sie als Patient eine gleichartige oder andersartige (höherwertigere) Versorgung, dann entspricht der Festzuschuss i.d.R. nur noch 20 bis 30 % der Gesamtkosten.

Die Festzuschüsse werden wahrscheinlich in absehbarer Zeit konstant bleiben. Es ist allerdings zu erwarten, dass die zahntechnischen Leistungen und die Preise für zahntechnische Materialien in den kommenden Jahren steigen werden und das bei gleich bleibenden Zuschüssen.

Das bedeutet für Sie, dass der Zuschuss in einigen Jahren prozentual noch niedriger ausfallen wird als jetzt der Fall ist.

Aus diesen Gründen ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung schon sinnvoll, um eine Best-Versorgung zu sichern und Zuzahlungen in Zukunft deutlich zu verringern.

Die meisten Versicherungen bieten eine Erstattung von bis zu 80% der Gesamtkosten für Zahnersatz an. Das macht Sinn, da auch bei steigenden Kosten, die Erstattung prozentual mit den entstandenen Kosten steigt.

Welche Zahnzusatzversicherung für Sie in Frage kommt, können Sie aus der Fachpresse (z.B. Finanztest) entnehmen, oder sich bei einem Versicherungsmakler informieren. Wir halten auch einige Informationen in unserer Praxis für Sie bereit.

Beachten Sie allerdings, dass viele Zahnzusatzversicherungen versuchen, Komplett-Pakete (Heilpraktiker, Reiseversicherung etc.) zu verkaufen. Ob das für Sie sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden. Diese Pakete sind deutlich teurer als reine Zahnersatz-Zusatzversicherung.

Noch ein wichtiger Punkt, welchen Sie beachten müssen: Die Zahnzusatzversicherung leistet i.d.R. in den ersten 8 Monaten keine Erstattung. Ebenfalls sind i.d.R. in den ersten Jahren die Leistungen gestaffelt, so dass Sie den Anspruch auf die volle Erstattung erst nach einigen Jahren erwerben.

Eine Informationsplattform die den Patienten hilft sich im Dschungel der Zahnersatz – Zusatzversicherungen zu Recht zu finden. Die Leistungsunterschiede der einzelnen Angebote werden beleuchtet und es sind viele wertvolle Tipps und Hinweise vorhanden. (www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de (externer Link))

Webportal mit der Möglichkeit der Berechnung unterschiedlicher Zahnzusatzversicherung – Tarife. Das integrierte Forum bietet die Möglichkeit sich auszutauschen und sich weiter über das Thema Zahnzusatzversicherung zu informieren. (www.hanswaizmann.de (externer Link))